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Gebärdensprachdolmetschen | Unser AngebotDolmetscherbestellung

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Gebärdensprachdolmetschen
Gebärdensprachdolmetscher übersetzen zwischen gesprochenem Deutsch und der Deutschen Gebärdensprache. Auf Wunsch verwenden sie auch so genannte „Lautsprachbegleitende Gebärden“. Durch die Verdolmetschung sollen sprachliche und kulturelle Unterschiede zwischen Hörenden und Gehörlosen überbrückt werden, ohne dass inhaltlich etwas hinzugefügt oder weggelassen wird.

Wunsch- und Wahlrecht
Beim Gebärdensprachdolmetschen geht es oft um wichtige und ganz persönliche Angelegenheiten. Gehörlose haben daher das Recht, Dolmetschende abzulehnen, die sie nicht gut verstehen oder zu denen sie kein Vertrauen haben.

Qualifikation
Nicht jeder, der etwas Gebärdensprache kann, ist Gebärdensprachdolmetscher. Für die anspruchsvolle Aufgabe des (Simultan-)dolmetschens benötigt man über die Sprachbeherrschung hinaus spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten. Daher gibt es heute Studiengänge im Fach „Gebärdensprachdolmetschen“ und die Möglichkeit, eine Staatliche Prüfung abzulegen. Auch Berufserfahrung, die Zusammenarbeit mit anderen Gebärdensprachdolmetschern und regelmäßige Weiterbildung sind wichtig:

a) Hochschulausbildung
Folgende Hochschulen bieten einen Studiengang „Gebärdensprachdolmetschen“ an:

b) Staatliche Prüfung
Erfahrene GebärdensprachdolmetscherInnen ohne entsprechenden Studienabschluss können eine Prüfung zum „Staatlich geprüften Gebärdensprachdolmetscher“ absolvieren bei:

c) Qualifizierungsmaßnahmen
Zur Vorbereitung auf die Staatliche Prüfung werden für bereits tätige Gebärdensprachdolmetscher bzw. Personen mit sehr guten Gebärdensprachkenntnissen verschiedene berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen angeboten, z.B.:


weiterführende Informationen und Links


Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.