| Gebärdensprachdolmetschen | Unser Angebot | Dolmetscherbestellung |
>> Seite drucken <<
Gebärdensprachdolmetschen
Gebärdensprachdolmetscher übersetzen zwischen gesprochenem
Deutsch und der Deutschen Gebärdensprache. Auf Wunsch verwenden sie auch so
genannte „Lautsprachbegleitende Gebärden“. Durch die Verdolmetschung sollen
sprachliche und kulturelle Unterschiede zwischen Hörenden und Gehörlosen
überbrückt werden, ohne dass inhaltlich etwas hinzugefügt oder weggelassen
wird.
Wunsch- und Wahlrecht
Beim Gebärdensprachdolmetschen geht es oft um wichtige und
ganz persönliche Angelegenheiten. Gehörlose haben daher das Recht,
Dolmetschende abzulehnen, die sie nicht gut verstehen oder zu denen sie kein
Vertrauen haben.
Qualifikation
Nicht
jeder, der etwas Gebärdensprache kann, ist
Gebärdensprachdolmetscher. Für die anspruchsvolle Aufgabe des
(Simultan-)dolmetschens
benötigt man über die Sprachbeherrschung hinaus spezielle
Kenntnisse und
Fertigkeiten. Daher gibt es heute Studiengänge im Fach
„Gebärdensprachdolmetschen“ und die Möglichkeit,
eine Staatliche Prüfung abzulegen. Auch Berufserfahrung, die
Zusammenarbeit mit anderen
Gebärdensprachdolmetschern und regelmäßige
Weiterbildung sind wichtig:
a) Hochschulausbildung
Folgende Hochschulen bieten einen Studiengang „Gebärdensprachdolmetschen“ an:
b) Staatliche Prüfung
Erfahrene
GebärdensprachdolmetscherInnen ohne entsprechenden
Studienabschluss können eine Prüfung zum „Staatlich
geprüften Gebärdensprachdolmetscher“ absolvieren bei:
c) Qualifizierungsmaßnahmen
Zur
Vorbereitung auf die Staatliche Prüfung werden für bereits
tätige Gebärdensprachdolmetscher bzw. Personen mit sehr guten
Gebärdensprachkenntnissen verschiedene berufsbegleitende
Qualifizierungsmaßnahmen angeboten, z.B.:
weiterführende Informationen und Links