Dolmetscherzentrale
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Die Dolmetscher-Landeszentrale des Gehörlosen-Verbands
Schleswig-Holstein e.V. wurde bereits 1987 gegründet und war damit
deutschlandweit die erste Vermittlungsstelle dieser Art.
Unsere Aufgaben
- Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern in Schleswig-Holstein und ggf. in den angrenzenden Bundesländern
- Unterstützung bei der Klärung der Kostenübernahme für Dolmetschereinsätze
- Information Gehörloser und Hörender über den richtigen Umgang mit Gebärdensprachdolmetschern
- Öffentlichkeitsarbeit
Unsere Grundsätze
- Verschwiegenheit
- Neutralität (keine „Einmischung“)
- Einhaltung der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher
Besonderer Service
- keine Vermittlungsgebühren
- flexible
Termingestaltung durch den Einsatz von festangestellten
Gebärdensprachdolmetschern und Honorarkräften nach Bedarf
- Berücksichtigung von Wünschen zur Person des Dolmetschers (soweit möglich)
- Beratung
von Auftraggebern bei der Planung von
Gebärdensprachdolmetschereinsätzen; auf Wunsch auch
Gesamtkoordination des Dolmetschereinsatzes (z.B. bei
größeren Veranstaltungen)
- Übernahme der Formalitäten zur Kostenklärung und Abrechnung (wenn vom Auftraggeber gewünscht)
- Für die Dolmetschereinsätze bemühen wir uns um Kostenkontrolle, z.B. durch:
- Orientierung an den üblichen Kostensätzen
- Möglichkeit zu individuellen Vereinbarungen
- möglichst ortsnahe Vermittlung von Dolmetschern (zur Fahrtkostenreduzierung)
- Umsatzsteuerbefreiung
Unser Team
Häufige Einsatzgebiete
- Behördengänge
- Arztbesuche
- Elternabende
- Polizei und Gericht
- Gespräche am Arbeitsplatz
- Aus- und Weiterbildung
- Studium
- und vieles mehr
Kostenübernahme für Dolmetschereinsätze
Die
Deutsche Gebärdensprache wurde im Jahr 2002 durch das
Behindertengleichstellungsgesetz gesetzlich anerkannt. Auch das
Sozialgesetzbuch IX und das Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen des Landes Schleswig-Holstein
(Landesbehindertengleichstellungsgesetz) bilden wichtige
Rechtsgrundlagen für die Finanzierung von
Gebärdensprachdolmetschern. Mögliche weitere
Kostenträger für einen Dolmetschereinsatz benennen wir Ihnen
auf Anfrage.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an
diejenigen Stellen, die einen Großteil der
Dolmetschereinsätze finanzieren und mit denen wir eng
zusammenarbeiten, insbesondere:
- Landesamt für Soziale Dienste, Integrationsamt
- Landesbehörden, Kreise und kreisfreie Städte
- Agenturen für Arbeit / Jobcenter
- Polizei und Gerichte
- Krankenkassen / Rentenversicherungsträger
- Kirchen
Finanzierung der Vermittlungsstelle
Für
die Vermittlungstätigkeit unserer Dolmetscher-Landeszentrale
erhalten wir eine finanzielle Förderung durch das Ministerium
für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes
Schleswig-Holstein sowie verschiedene Landkreise und kreisfreie
Städte. Zurzeit sind dies:
Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg und Plön
kreisfreie Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster
Die
finanzielle Förderung aus öffentlichen Kassen ist jedoch
nicht kostendeckend. Um das Angebot unserer Dolmetscher-Landeszentrale
aufrechterhalten und dem steigenden Bedarf anpassen zu können,
sind wir auch auf die Unterstützung von Spendern und Sponsoren
angewiesen.
Sie möchten spenden?
Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.