Gehörlose können nicht telefonieren, also im Notfall auch nicht „mal eben“ per Telefon Hilfe rufen. Die moderne Telekommunikationstechnik erlaubt es aber, auch schriftliche Mitteilungen schnell zu übermitteln, z.B. per Fax, SMS, E-Mail usw.
Polizei und Feuerwehr (nur per Fax)
Im Notfall muss allerdings sicher gestellt sein, dass eine schriftliche
Nachricht Tag und Nacht sofort bearbeitet wird. Eine solche Möglichkeit bietet
der sogenannte Fax-Notruf bei Polizei und Rettungsleitstellen
(Feuerwehr/Notarzt/Krankenwagen). Die Mitarbeiter dieser Dienststellen sind über
die Wichtigkeit von Notruf-Faxen informiert. Gehörlose bekommen von dort auch
gleich per Fax eine Nachricht, dass Ihr Fax eingegangen und Hilfe unterwegs ist.
Damit im Ernstfall nicht durch Nachfragen wertvolle Zeit verloren geht, gibt es
Fax-Vordrucke, die alle wichtigen Informationen abfragen.
Da die Technik des SMS-Versands zu unsicher ist (Funkloch, zeitliche Verzögerungen), ist der „echte“ Notruf bei Polizei und Feuerwehr bisher nicht per SMS erreichbar. Dort ist man auch nicht mit Diensthandys ausgestattet. Eine Rückantwort oder wichtige Nachfragen an den Gehörlosen per SMS sind also nicht möglich!
Pannendienste (auch per SMS)
Einige private Dienste bieten jedoch speziell für unterwegs die Möglichkeit,
auch per SMS Hilfe zu rufen (z.B. bei Autopanne oder Unfall). Wenn nötig, kann
man diese Dienste auch per SMS um Alarmierung von Polizei oder Feuerwehr bitten.
Achtung: Nur wenn man eine Antwort-SMS erhalten hat, kann man sicher sein, dass
die eigene Nachricht auch wirklich angekommen ist!
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