Notruf per Fax
 

Im Notfall können Hörende unter der Telefonnummer „110“ (Polizei) oder „112“ (Rettungsleitstelle für Feuerwehr/Krankenwagen/Notarzt) Hilfe rufen. Diese beiden Nummern sind gebührenfrei und für ganz Deutschland gleich.

Für Gehörlose sowie andere Hör- und Sprachbehinderte gibt es einen Vordruck „Notfall-Telefax“, mit dem sie per Fax Hilfe anfordern können. Leider gibt es aber für das Notruf-Fax noch keine bundeseinheitliche Faxnummer! Die richtige Nummer hängt vom Wohn- bzw. Aufenthaltsort ab.

Nähere Informationen über die Erreichbarkeit von Rettungsleitstellen per Fax in ganz Deutschland finden sich auf der Homepage von Klaus Büdenbender - Referat Barrierefreies Planen und Bauen des Deutschen Schwerhörigenbundes (www.notfall-telefax112.de) oder direkt beim Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (http://www.schwerhoerigen-netz.de).
 

Fax-Notruf in Schleswig-Holstein

 


Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.