
AKTUELLES
Sprachliche Deprivation ist kein Schicksal, denn sie ist politisch gemacht und genau darüber tauschen wir uns beim diesjährigen Tag der Muttersprache im Kieler Gehörlosen-Zentrum aus. Gemeinsam organisiert der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. mit der AGFH Kiel e.V. die Veranstaltung und drei Taube Referentinnen werden Vorträge halten zum Thema: "Was ist Sprachliche Deprivation", "Das Sprachdeprivations-Syndrom aus psychologischer Sicht" und "Die Macht in unseren Händen - Was bedeutet Community-Led?". Dazu bieten wir auch Raum für Information, Austausch und eine machtkritische Auseinandersetzung mit bestehenden Strukturen und dem Ziel, sprachliche Deprivation sichtbar zu machen und gemeinsam Wege zu ihrer Überwindung zu diskutieren. Interesse...? Komm gerne am 21.02.2026 um 13:00 Uhr zum Kaffee und Kuchen vorbei. Um 14:00 Uhr geht es los und es sind keine Anmeldungen nötig. Eintritt frei. Dolmetschende für Deutsche Lautsprache ebenfalls vorhanden. Begrenzte Plätze!
Am 8. März 2026 feiern wir den Internationalen Frauentag, der dieses Jahr in Lübeck stattfindet. Die Veranstaltung wird von der Frauenbeauftragten Urte Möller gemeinsam mit dem Lübecker GV organisiert. Freut euch auf ein buntes Programm wie z.B. Überraschungsspiele und lustigem Sketch. Natürlich gibt es ein Sektempfang und Kaffee und Kuchen in einer gemütlichen Atmosphäre. Dies und vieles mehr siehe Plakat. Wir freuen uns auf euer Kommen und meldet euch bitte bis zum 22.02.2026 an
Plakat Frauentag
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Am 16.01.2026 fand im Kieler Gehörlosen-Zentrum im Rahmen des Seniorencafés ein Workshop zum Thema Vorsorgevollmacht statt. Die Veranstaltung wurde gemeinsam von der AGFH Kiel e.V. und dem KGV organisiert und es waren über 50 Teilnehmende anwesend. Die Taube Rechtsanwältin Judith Hartmann informierte die Teilnehmenden umfassend über die fünf Vorsorgebereiche der Vorsorgevollmacht. Sie erläuterte anschaulich, welche Bedeutung die einzelnen Punkte des Formulars haben, worauf besonders zu achten ist und welche rechtlichen Auswirkungen die jeweiligen Regelungen im Alltag haben können. Der Workshop bot Raum für Fragen, Austausch und individuelle Beispiele. Die Teilnehmenden nutzten die Gelegenheit, um Unsicherheiten zu klären und ein besseres Verständnis für die eigene Vorsorge und Selbstbestimmung zu gewinnen.
Die AGFH Kiel e.V. organisiert gemeinsam mit dem Kieler Gehörlosenverein das Seniorencafé im Gehörlosen-Zentrum Kiel. Im vergangenen Jahr war die Taube Rechtsanwältin Judith Hartmann bei uns zu Gast und hat einen Vortrag gehalten. Viele der Anwesenden wünschten sich anschließend mehr praktische Unterstützung beim Thema "Vorsorgevollmacht". Diesen Wunsch greifen wir nun auf. Am 16.01.2026 findet von 14:00 bis 16:00 Uhr ein Workshop statt, in dem wir die Formulare gemeinsam durchgehen. Dabei ist Zeit, Fragen zu stellen und Unterstützung beim Ausfüllen zu bekommen. Wer teilnehmen möchte, kann einfach vorbeikommen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Bitte bringe selbst einen Kugelschreiber mit. Kaffee und Kuchen sind vor Ort vorhanden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
+++ UPDATE 12.01.2026 +++
Während der letzten Arbeitstagung des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. haben die Mitgliedsvereine eine Terminübersicht für das Jahr 2026 abgestimmt. Ziel war es, Überschneidungen wichtiger Veranstaltungen zu vermeiden. Zusätzlich wird es weitere Termine aus den Vereinen geben, die zu einem späteren Zeitpunkt gesondert bekannt gegeben werden. Eine erste Übersicht der geplanten Termine finden Sie in der beigefügten PDF-Datei:
Terminübersicht 2026
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In Schleswig-Holstein wird das Blindengeld wieder ab 2026 erhöht. Die letzte Erhöhung fand bereits in diesem Jahr statt und Taube Menschen erhalten weiterhin keinen eigenen Nachteilsausgleich. Diese Ungleichbehandlung ist kein Versehen, sondern Ausdruck einer politischen Entscheidung. Trotz vergleichbarer dauerhafter Sinnesbehinderungen erkennt die Landesregierung die Lebensrealität Tauber Menschen weiterhin nicht an und schließt sie vollständig vom Nachteilsausgleich aus.
Das häufig angeführte Argument, dass die Regierung kein Geld habe, zählt nicht mehr. Die wiederholten Erhöhungen des Blindengeldes zeigen, dass finanzielle Spielräume vorhanden sind. Umso deutlicher stellt sich die Frage, warum Taube Menschen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Andere Bundesländer haben längst bewiesen, dass ein Gehörlosengeld möglich ist.
Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, diese Ungleichbehandlung zu beenden und einen eigenständigen Nachteilsausgleich für Taube Menschen einzuführen, denn Gleichstellung muss für alle Menschen mit Sinnesbehinderungen gelten!
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Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.
Hasseer Str. 47
24113 Kiel
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