Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. steht seit der Coronavirus-Pandemie im engen Kontakt mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und setzt sich für die Barrierefreiheit speziell für gehörlose Menschen in Schleswig-Holstein ein. Heute haben wir ein Schreiben an das Ministerium und dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung eingereicht. Darin geht es um einen Appell, dass das Gesundheitsministerium noch einmal prüfen sollen, ob gehörlose und taubblinde Menschen auf Grund der nötigen Kommunikation mit der hörenden Umwelt ohne ausreichenden Schutz (z.B. FFP oder OP-Masken) angewiesen sind, in die Priorisierungsgruppe 2 eingestuft werden können. Durch die Impfung soll eine hohe Expositionsrisiko minimiert werden, denn oft ist neben der Kommunikation ohne ausreichenden Schutz auch nicht immer ein ausreichender Abstand zueinander möglich. Als Beispiel können Arztpraxen, Therapiesitzungen o.ä. genannt werden, die neben der Anwesenheit eines Arztes noch Dolmetscher:innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache anwesend sind. Mehr dazu kann in dem Appell nachgelesen werden.
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Appell an die Landesregierung
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