Die Landesdolmetscherzentrale des Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. informiert, dass zur Zeit in alle Arztpraxen und Kliniken sowie Pflegeeinrichtungen derzeit eine FFP2-Maskenpflicht herrscht. Wenn eine gehörlose Person folgende Einrichtungen betreten möchte und keine FFP2-Maske bei sich trägt, wird kein Eintritt gewährt und es muss ein neuer Termin vereinbart werden. In Fällen wenn man z.B. die Klinik als Patient betreten möchte, ist eventuell auch ein vorheriger Test in einem Testzentrum notwendig. (Kein Selbsttest!) Bei Fragen, können Sie sich gerne bei Ilona Braschkat via Skype oder FaceTime erkundigen, was zu tun ist. Mehr Infos der Bundesregierung finden Sie hier:
Mehr Infos (nicht barrierefrei)
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DGS-Video (GV-SH)
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