Der SSW hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Gehörlosengeldes in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht. Ziel ist es, Taube Menschen bei den zusätzlichen Herausforderungen und Kosten zu unterstützen, die durch Kommunikationsbarrieren und fehlende Barrierefreiheit im Alltag entstehen. Das Gehörlosengeld in Schleswig-Holstein soll einen wichtigen Beitrag zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Gleichstellung leisten. Mit diesem Gesetzentwurf setzt der SSW ein klares Zeichen für Inklusion und die Anerkennung der Lebensrealität gehörloser Menschen in Schleswig-Holstein, was uns sehr freut. Wir sind sehr gespannt, auf die Debatte und die Abstimmung. 

 Pressemitteilung der SSW
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 Gesetzentwurf der SSW
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