Am 18.06.2026 wurde im schleswig-holsteinischen Landtag der Gesetzentwurf zur "Einführung eines Landesgehörlosengeldes" in erster Lesung beraten und einstimmig zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen. Wir, der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein und die AG "Gehörlosengeld in Schleswig-Holstein" begrüßen diesen sehr wichtigen Schritt. Ein Gehörlosengeld ist ein notwendiger Nachteilsausgleich für die besonderen Herausforderungen und zusätzlichen Aufwendungen, mit denen Taube Menschen im Alltag konfrontiert sind. Es ist ein Zeichen der Anerkennung, Wertschätzung und gelebten Teilhabe. Der Film gibt einen kleinen Einblick in den heutigen Tag im Landtag – von den Begegnungen und Gesprächen bis hin zur Beratung des Gesetzentwurfs. Im Anschluss daran gab es ein Gespräch mit den Abgeordneten der Fraktionen CDU, SPD, SSW und Bündnis90/Die Grünen. Wir danken allen, die sich für dieses Anliegen einsetzen und werden den weiteren parlamentarischen Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel bleibt klar: Ein Landesgehörlosengeld für Schleswig-Holstein jetzt!
Eindrücke von der 1. Lesung
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