Wir berichtete bereits über einen Vorfall mit der Zwangsimplantation in Goslar (Niedersachsen). Nun gibt es einen zweiten Fall in Trier (Rheinland-Pfalz), wo das Sozialamt von dem Vorfall des Gerichts in Braunschweig gelesen hat und nun nicht mehr die Kosten für eine Schulassistenz zahlen möchte. Dieser Sozialamt hat nun die Eltern ebenfalls als Kindeswohlgefährung eingestuft, weil die Kinder nicht mit einem Coclear Implantat versorgt sind. Dies sind sehr besorgniserregende Zustände, die die Gebärdensprachgemeinschaft sehr schaden kann. Mehr dazu siehe Link: 

Karin Kestner - Zweiter Vorfall in Trier

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