Keine Kindeswohlgefährdung - Richterlicher Beschluss in Goslar
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- Erstellt: 01. Februar 2019
Wir berichtete, dass im Gerichtsstreit in Goslar eine Kindeswohlgefährdung vorliegen soll, wenn eine gehörlose Familie ihr Kind nicht mit einem Cochlear-Implantat versorgen lässt. Nach gut einem Jahr und 4 Monaten hat nun die Richterin Letz am Amtsgericht in Goslar erkannt, dass es keine Kindeswohlgefährdung ist, wenn Eltern ihrem tauben Kind kein Cochlear-Implantat einsetzen und es in Gebärdensprache großziehen lässt. Dies ist für die Gebärdensprach- gemeinschaft eine sehr gute und erfreuliche Nachricht. Mehr dazu siehe Link: