Verlängerte Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Seit 2018 können alle Menschen, die zwischen 1949 bis 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden, eine Stiftungsleistung von bis zu 9.000 Euro erhalten. Die Frist war bis zum 31.12.2019 gesetzt worden und wurde nun um ein weiteres Jahr verlängert. Wenn Sie betroffen sind, können Sie weitere Informationen auf der Website einholen. Sollte Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie unser Sozialdienst besuchen und wir unterstützen Sie gerne weiter.

Website (Ankündigung Verlängerung)

Website (mit Gebärdensprache)