Reibungslose Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ab 2020

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung werden vom 1. Januar 2020 an vereinfacht. Mit den Änderungen des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sollen mehr Rechtssicherheit und Klarheit für den anstehenden Systemwechsel geschaffen werden. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde des Bundesteilhabegesetz verabschiedet, um die bisherigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. 

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