Die VdK spricht für eine Erhöhung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe aus

Arbeitgeber sind verpflichtet, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Viele Arbeitgeber entziehen sich dem aber und zahlen stattdessen die Ausgleichsabgabe. Darin sieht der Sozialverband (VdK) einen klaren Verstoß gegen geltende Regeln, eine Benachteiligung und ein Hindernis für die Integration von Menschen mit Behinderung in das Berufsleben. Die VdK fordert daher, es für die Arbeitgeber schwerer zu machen, Menschen mit Behinderung nicht zu beschäftigen und plädieren für eine Anhebung der Ausgleichsabgabe auf 750,00 Euro pro nicht besetztem Pflichtplatz. Die bestehenden Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmen mit bis zu 60 Beschäftigten können weiterhin bestehen bleiben. Mehr dazu können Sie in der Pressemitteilung nachlesen.

 Pressemitteilung der VdK
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