Der Forderungskatalog als ein wichtiges Handlungsinstrument für die politische Verbandsarbeit

Auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V., die vom 26. bis zum 27.Oktober 2019 in Augsburg stattfand, ist ein umfangreicher Forderungskatalog einstimmig angenommen bzw. beschlossen worden. Die Forderungen des DGB orientieren sich an dem Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung (NAP 2.0) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern enthält und eine Laufzeit bis zum Jahr 2021 hat. Deutschland ist seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlich verpflichtet, die UN-BRK vollständig umzusetzen und dazu alle geeigneten Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört es, die Rechte von gehörlosen Menschen als individuelle und kollektive Rechte zu achten und wirksam zu schützen. Der Forderungskatalog ist eine wichtige Grundlage unserer politischen Verbandsarbeit und eine gute gemeinsame Orientierungs- und Argumentationshilfe. Er unterstützt die Umsetzung unserer Forderungen auf der Bundes-, Landes und Kommunalebene.

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