Gehörlosengeld in Schleswig-Holstein
In der Gebärdensprachgemeinschaft wächst der Unmut. Taube Menschen müssen sich immer noch täglich mit Barrieren auseinandersetzen – sei es bei der Kommunikation, im Umgang mit Behörden oder im Arbeitsleben. Diese Hürden sind keine Einzelfälle, sondern ein fester Bestandteil des Alltags.
Trotz dieser Herausforderungen wird die Realität der Tauben Menschen weiterhin nicht ausreichend von den Politikern anerkannt. Die bestehenden Regelungen greifen einfach nicht.
Die immer lauter werdende Kritik aus der Gemeinschaft zeigt: Es muss endlich gehandelt werden. Die Politik muss die Lebensbedingungen Tauber Menschen ernst nehmen und die Barrieren endlich abbauen. Im Instagram und Facebook sind mehrere Kommentare zu lesen, die Unverständnis gegenüber der Politik zeigen:
Leserbrief (KN vom 16.12.2025)
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Schreiben vom Behindertenbeauftragter der Stadt Husum
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In Schleswig-Holstein wird das Blindengeld wieder ab 2026 erhöht. Die letzte Erhöhung fand bereits in diesem Jahr statt und Taube Menschen erhalten weiterhin keinen eigenen Nachteilsausgleich. Diese Ungleichbehandlung ist kein Versehen, sondern Ausdruck einer politischen Entscheidung. Trotz vergleichbarer dauerhafter Sinnesbehinderungen erkennt die Landesregierung die Lebensrealität Tauber Menschen weiterhin nicht an und schließt sie vollständig vom Nachteilsausgleich aus.
Das häufig angeführte Argument, dass die Regierung kein Geld habe, zählt nicht mehr. Die wiederholten Erhöhungen des Blindengeldes zeigen, dass finanzielle Spielräume vorhanden sind. Umso deutlicher stellt sich die Frage, warum Taube Menschen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Andere Bundesländer haben längst bewiesen, dass ein Gehörlosengeld möglich ist.
Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, diese Ungleichbehandlung zu beenden und einen eigenständigen Nachteilsausgleich für Taube Menschen einzuführen, denn Gleichstellung muss für alle Menschen mit Sinnesbehinderungen gelten!
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Pressemitteilung
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Pressemitteilung
Das Team der Arbeitsgruppe „Gehörlosengeld in Schleswig-Holstein“ des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. arbeitet weiterhin am Thema, auch wenn es nach außen hin gerade etwas ruhiger wirkt. Unser Ziel ist es, künftig noch stärker aufzutreten und unser Netzwerk weiter auszubauen. Dabei möchten wir nun auch hörende Eltern tauber Kinder einbeziehen – denn nur gemeinsam können wir die Umsetzung des Gehörlosengeldes in Schleswig-Holstein voranbringen und es gegenüber der Politik einfordern. Es gibt zudem gute Nachrichten: Wir stehen bereits in engem Austausch mit der Frühförderung und bereiten in Kürze einen Vortrag zum Thema Gehörlosengeld vor. Bleibt dran – wir halten euch auf dem Laufenden!
DGS-Video
Externer Link
Da das Sozialministerium des Schleswig-Holsteinischen Landtages am 10.12.2024 das Landesblindengeld zum 01.01.2024 um 25 Euro erhöhen wird und das Gehörlosengeld noch nicht eingeführt bzw. über den aktuellen Stand informiert wurde, hat der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. eine Pressemitteilung herausgegeben. Sie finden die Pressemitteilung in schriftlicher Form und in Gebärdensprache:
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Pressemitteilung (DGS)
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Die AG Gehörlosengeld in Schleswig-Holstein hat ihren dritten Vortrag in Schleswig gehalten und am 14. September 2024 sind ca. 50 Personen nach Schleswig gekommen, um sich über das Thema zu informieren. Erfreulich war, dass Birte Pauls, die sozialpolitische Sprecherin der SPD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, anwesend war. Auch der kommunalpolitische Sprecher der Stadt Schleswig, Aaron Akkuzu, war anwesend. Beide konnten viel mitnehmen und die Gespräche mit Birte Pauls wurden noch einmal intensiviert und sie hat uns ihre Unterstützung zugesagt. Sie wird sich auch im Sozialausschuss des Landtages nach dem aktuellen Stand des SSW-Antrages zum Thema "Gehörlosengeld in SH" erkundigen. Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. dankt dem GV Flensburg und dem GV Schleswig für die Organisation und die Übernahme der Kosten für die beiden dolmetschenden Personen. Der nächste Vortrag findet am 28.09.2024 um 14:30 Uhr im AWO-Haus, Elmar-Limberg-Platz 6 in Lübeck statt.
Kontakt
Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.
Hasseer Str. 47
24113 Kiel
Kontakt: info(at)gv-sh.de
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Spenden
Gehörlosen-Verband
Schleswig-Holstein e.V.
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Bankverbindung auf Anfrage per E-Mail.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Hier finden Sie die aktuelle Broschüre Rückblick und Ausblick zum Gehörlosengeld in Schleswig-Holstein - eine kritische Analyse aus Sicht der Deaf Community. Die PDF-Datei ist in schriftlicher und gebärdensprachlicher Form verfasst.