Sozialdienst und Dolmetscher-Landeszentrale:
Die hauptamtliche Arbeit unseres Sozialdienstes für gehörlose Menschen und ein Teil der Auskunfts-, Beratungs- und Vermittlungstätigkeit unserer Dolmetschervermittlung erfolgen mit freundlicher Unterstützung von:
• Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig Holstein
• Landeshauptstadt Kiel
• Hansestadt Lübeck
• Stadt Neumünster
• Stadt Flensburg
• Kreis Pinneberg
• Kreis Dithmarschen
• Kreis Nordfriesland
• Kreis Plön
Die notwendigen Mittel zur Durchführung der Einsätzen von Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache müssen jedoch zu 100 Prozent durch Einzelfallabrechnung der Dolmetscherleistungen erwirtschaftet werden.
Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen gemäß § 20 h SGB V
Die Selbsthilfearbeit des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. wurde von der „ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ aus Mitteln der Pauschalförderung mit Beträgen in folgender Höhe gefördert:
2021: 25.000 EUR
2022: 30.000 EUR
2023: 33.000 EUR
Die Veröffentlichung der Förderbeträge erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der ARGE Selbsthilfeförderung (gemäß der Vorgaben zur Transparenz).
Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung!