Finanzierung

Sozialdienst und Dolmetscher-Landeszentrale:

Die hauptamtliche Arbeit unseres Sozialdienstes für gehörlose Menschen und ein Teil der Auskunfts-, Beratungs- und Vermittlungstätigkeit unserer Dolmetschervermittlung erfolgen mit freundlicher Unterstützung von:

• Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig Holstein
• Landeshauptstadt Kiel
• Hansestadt Lübeck
• Stadt Neumünster
• Stadt Flensburg
• Kreis Pinneberg
• Kreis Dithmarschen
• Kreis Nordfriesland
• Kreis Plön

Die notwendigen Mittel zur Durchführung der Einsätzen von Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache müssen jedoch zu 100 Prozent durch Einzelfallabrechnung der Dolmetscherleistungen erwirtschaftet werden.


Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen gemäß § 20 h SGB V

Die Selbsthilfearbeit des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. wurde von der „ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ aus Mitteln der Pauschalförderung mit Beträgen in folgender Höhe gefördert:

2021: 25.000 EUR
2022: 30.000 EUR
2023: 33.000 EUR

Die Veröffentlichung der Förderbeträge erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der ARGE Selbsthilfeförderung (gemäß der Vorgaben zur Transparenz).

Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung!

Kontakt

Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.

Hasseer Str. 47
24113 Kiel

Kontakt: info(at)gv-sh.de

Spenden

Gehörlosen-Verband
Schleswig-Holstein e.V.

Kieler Volksbank eG
IBAN: DE66 2109 0007 0090 0694 04
BIC: GENODEF1KIL

Ihre Spende für unsere Arbeit

Newsletter

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.