Ohne Vereinssatzung kann kein Verein funktionieren. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein eine Satzung haben muss. In der Satzung stehen die Grundregeln, nach denen ein Verein funktioniert. Der Inhalt der Satzung lautet u.a. wie folgt: 

- Zweck des Vereins
- Name des Vereins
- Sitz des Vereins
- Bildung des Vereinsvorstandes
- Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
- Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung
- Form und Frist der Einberufung
- Beurkundung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- uvm.

Die aktuelle Satzung des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holsteins e.V. finden Sie hier:

Satzung vom 03.05.2025
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Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.

Hasseer Str. 47
24113 Kiel

Kontakt: info(at)gv-sh.de

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