Recht und Gesetze

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Der WFD (Weltverband der Gehörlosen mit der gehörlosen Lisa Kaupinnen als Finnland) hat an dieser UN-BRK mitgearbeitet und die Interessen der weltweiten Gehörlosengemeinschaft darin einfließen lassen (vor allem in Artikel 2, 9, 21, 24, 30). Viele Informationen zum UN-BRK finden Sie hier:

- UN-Konvention - Übersetzung mit Gebärdensprachvideos
- UN-Konvention - deutsche Übersetzung der Bundesregierung
- UN-Konvention - Schattenübersetzung des Netzwerk Artikel 3 e.V. und Hintergrundinformationen zu der Übersetzung

Weitere wichtige Gesetze mit Zusammenhang mit der Gebärdensprache

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesetze für gehörlose und hörbehinderte Menschen. Die Liste wird nach und nach erweitert. Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. kann keine Rechtsberatung anbieten, aber sind Ihnen gerne behilflich die Gesetze zu nennen, um z.B. die Finanzierung für Dolmetschereinsätze zu klären.

Name des Gesetzes In Kraft getreten am Link
Arbeitsassistenz nach SGV IX


 01.07.2001


Merkblatt
Empfehlungen
Empfehlung zur Finanzierung
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 18.08.2006 AGG
UN-Behindertenrechtskonvention 03.05.2008 BRK
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen  01.05.2002 BGG
Bundesteilhabegesetz Start 2017 BTHG
Kommunikationshilfeverordnung nach §9 BGG 24.07.2002 KHV
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes SH 01.01.2003  LBGG
Sozialgesetzbuch IX 01.07.2001 SGB IX
Jusitzvergütungs- und -entschädigungsgesetz 01.07.2004  JVEG
2. Kostenrechtsmodernierungsgesetz 23.07.2013 KostRMoG

 

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz (=BTHG) ist ein umfassendes Gesetzpaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung geschaffen. Das BTHG ist in 4 Stufen gegliedert und seit Januar 2020 kann man auch z.B. für den privaten Bereich Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache über die Eingliederungshilfe beantragen. Doch die Erfahrungswerte stehen noch aus. Hier haben wir eine Sammlung der Informationen über das BTHG zusammengestellt: 

 Erklärung von Thomas Worsek in DGS
 Externer Link

 Interview zum Nachlesen mit Judith Hartmann, taube Rechtsanwältin
 Externer Link

 Einkommen und Vermögen
 Externer Link

Kontakt

Gehörlosen-Verband
Schleswig Holstein e. V.

Hasseer Str. 47
24113 Kiel

Kontakt: info(at)gv-sh.de

Spenden

Gehörlosen-Verband
Schleswig-Holstein e.V.

Kieler Volksbank eG
IBAN: DE66 2109 0007 0090 0694 04
BIC: GENODEF1KIL

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